Beteiligung bei Bauleitplanverfahren

Hier können Sie die nach §§ 3 und 4 BauGB in der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung befindlichen Bauleitplanverfahren (vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung) einsehen. Sie können hierzu Stellungnahmen im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim abgeben.

In der nachfolgenden Bekanntmachung finden Sie nähere Informationen zum aktuellen Planungsstand und zum Auslegungszeitraum.

Wenn keine Bekanntmachungen aufgeführt sind, gibt es momentan keine öffentlichen Auslegungen.

Auslegung Entwurf Bebauungsplan Nr. 24 "Ortskern Bräuweg/Gaimersheimer Straße“

Auslegung Entwurf Bebauungsplan Nr. 23 „Ortskern Eichstätter Straße“