Öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr. 23 "Ortskern Eichstätter Straße"

21. März 2024: Der Gemeinderat Eitensheim hat am 12.11.2020 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Ortskern Eichstätter Straße“ beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus der Planzeichnung, textlicher Festsetzungen und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 07.03.2024 liegt in der Zeit vom 02.04.2024 bis einschließlich 03.05.2024 erneut zur Einsichtnahme aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Verfahren abgegeben werden.