8. Änderung des Flächennutzungsplans; Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

20. Januar 2022: Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat Eitensheim hat die 8. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Mit der Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Freizeitgeländes auf dem Grundstück Fl.Nr. 230 östlich der Feuerwehr geschaffen werden.

Die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans liegen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch auf die Dauer eines Monats vom 31.01.2022 bis 04.03.2022 öffentlich aus.

  Bekanntmachung Auslegung 8. Änderung Flächennutzungsplan vom 20.01.2022

  Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans vom 28.10.2021

  Begründung der Änderung vom 28.10.2021

  Umweltbericht vom 11.08.2021

  Lageplan zum Umweltbericht vom 11.08.2021

  Artenschutzrechtliche Voruntersuchung vom August 2021