Umtausch von alten Führerscheinen in EU-Scheckkartenführerscheine

Ab dem Jahr 2023 verpflichtende Umstellung für die Geburtsjahrgänge 1959 - 1964

Aufgrund einer EU-Verordnung ist es zwingend erforderlich, alte Papierführerscheine (rosa und grau) sowie unbefristete EU-Kartenführerscheine umzutauschen.

Die Umtauschtermine sind abhängig von dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers und dem Ausstellungsdatum.

Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine

I.     Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (graue und rosa (Papierführerscheine):

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.01.2022
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (unbefristete EU-Kartenführerscheine):

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 19.01.2033

Oben genannte Fristen gelten nicht für Kartenführerscheininhaber, welche vor 1953 geboren sind, hier ist nicht das Ausstellungsdatum des Führerscheines ausschlaggebend, sondern das Geburtsdatum. Diese müssen erst bis spätestens 19. Januar 2033 umtauschen.

Zur Umstellung der Führerscheine in EU-Scheckkartenformat benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild, einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass sowie das unterschriebene Beiblatt zur Umstellung (s. Merkblatt).

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Eichstätt-Fahrerlaubnisbehörde, Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt

Tel.: 08421 / 70-211, -286, -367, -145

Nähere Informationen hier

Führerscheinantrag - Formular

Beiblatt zur Führerscheinumstellung Klasse 3