Neues Altholzkonzept ab 01.01.2021

Keine Annahme von Altholz der Kategorie AIV am Eitensheimer Wertstoffhof mehr möglich.

Ab 01.01.2021 greift im Landkreis Eichstätt ein neues Altholzkonzept auf dem Wertstoffhof. Aufgrund neuer rechtlicher Vorgaben ist eine gemeinsame Sammlung von AI – AIII und AIV Altholz wie bisher nicht mehr möglich (Vermischungsverbot).

Aus diesem Grund darf auf dem Wertstoffhof in Eitensheim nur noch Altholz der Kategorie AI – AIII in haushaltsüblichen Mengen angenommen werden. Für Altholz der Kategorie AIV kann der Wertstoffhof Buxheim, Gaimersheim oder Hitzhofen aufgesucht werden. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie der Internetseite des Landkreises Eichstätt.

Altholzkategorien

A I:   naturbelassenes Altholz z.B.: Verschnitte, Späne, Paletten, Kisten, natürliches Vollholz

A II:  verleimtes, gestrichenes, lackiertes Altholz   z.B: Schalungen, Dielen, Balken, Türen, Holz aus dem Innenbereich

A III: organisch behandeltes Altholz z.B: Beschichtetes Holz, Verbundmaterialien

A IV: mit Holzschutzmitteln behandelt  z.B: Fenster, Bauholz, Masten, Pfähle, mit Holzschutz behandelt, Außenbereich

 

Die Abgabe ist wie bisher auf haushaltsübliche Mengen begrenzt. AI – AIII werden bis zu 3 m³ angenommen. AIV Altholz wird bis zu 1 m³ angenommen.

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