Erreichbarkeit der Verwaltungsgemeinschaft

nur mit vorheriger Terminabsprache und Mund-Nase-Schutz

Ab Montag, 27.04.2020, wird das Tragen von Mund-Nase-Schutzmasken im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf in allen geöffneten Läden für Personen ab 7 Jahre seitens der Bayerischen Staatsregierung verpflichtend.

Auch für die Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim gilt ab Montag die Regel, dass ein Zugang zu den Gebäuden nur mit Termin und mit einem einfachen Mund- und Nase-Schutz („Gesichtsmaske“ oder „Community-Maske“) möglich ist.

Der gebotene Mindestabstand (1,5 Meter) zum Gegenüber soll weiterhin eingehalten werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Beschaffung des Schutzes den Bürgerinnen und Bürgern selbst obliegt. Auch selbstgenähte Masken (Anleitungen z.B. im Internet) sind zulässig.