Bürgerinformationsveranstaltung der Abwasserbeseitigungsgruppe Ingolstadt-Nord

zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ab dem 01.01.2023 am Donnerstag, 21.04.2022 um 19:00 Uhr in der Turnhalle Eitensheim

Die rechtlichen Grundlagen für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr werden zusammen mit der Satzungsänderung und der Erfassungsmethodik in Form von Informationsveranstaltungen in jeder Gemeinde vorgestellt und erläutert.

Die Veranstaltung in der Gemeinde Eitensheim findet an folgendem Termin statt:


Donnerstag, 21.04.2022 um 19 Uhr in der Turnhalle Eitensheim

Information vom Zweckverband Abwasserbeseitigungsgruppe Ingolstadt-Nord:

Bisher richteten sich die Abwassergebühren nach der bezogenen Frischwassermenge. Das tatsächlich eingeleitete Niederschlagswasser spielte dabei keine Rolle.

In den vergangenen Jahren entschieden jedoch verschiedene Gerichte, dass eine getrennte Veranlagung der Kosten (Abwassergebührensplitting) vorzunehmen ist. Dies erhöht die Gebührengerechtigkeit zwischen den Gebührenzahlern nach dem Verursacherprinzip. Zudem geraten die direkten und indirekten Kosten für Ableitung und Behandlung von Regenwasser vermehrt in den Fokus der Gemeinden und Bürger, sodass die getrennte Veranlagung/ Abrechnung einen zusätzlichen Anreiz zu ökologischem Handeln bieten kann.

Um die Abwassergebühren (Schmutzwasser und Regenwasser) fair und rechtssicher erheben zu können, ist daher eine Gebührenumstellung notwendig. Mit dieser Gebührenumstellung wird keine neue, zusätzliche Gebühr erhoben. Es handelt sich um eine Kostenumverteilung, die bei einzelnen Gebührenzahlern, je nach der individuellen Situation, zu höheren, aber auch zu niedrigeren Belastungen führen kann.

Berechnungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr bleibt weiterhin der Frischwassermaßstab, also die Wassermenge, die dem Grundstück aus dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz zugeführt wird.

Berechnungsgrundlage für die Regenwassergebühr stellt die gebührenrelevante (befestigte) Fläche dar, von der Niederschlagswasser der Kanalisation zugeführt wird. Diese gebührenrelevante Fläche wird in zwei Schritten, anhand einer Luftbildauswertung und eines (Selbst-)Auskunftsverfahrens, bestimmt. Mit der Durchführung dieses Verfahrens hat der Abwasserzweckverband Ingolstadt-Nord die Hansa Luftbild AG beauftragt.


Bestimmung der Regenwassergebühr (Verfahren):

Auf Basis von digitalen Luftbildern werden die für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr erforderlichen Versiegelungsflächen (Dächer, Stellplatzflächen, Verkehrsflächen, Terrassenflächen, etc.) im Gemeindegebiet erfasst und ausgewertet. Dank dieser Methode sind Vorort-Vermessungen nicht mehr erforderlich. Der Bürger bleibt in seiner Privatsphäre ungestört.

Für die Festsetzung der Regenwassergebühren werden alle bebauten und künstlich befestigten Grundstücksflächen herangezogen, sofern über sie Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation abfließt. Dies kann entweder unmittelbar auf dem Grundstück oder außerhalb (z.B. über die Straßenentwässerung) erfolgen.

Je nach Durchlässigkeit der versiegelten Flächen werden unterschiedliche Befestigungsgrade berücksichtigt. Je höher die Durchlässigkeit einer Fläche ist, desto geringer fällt die Gebühr aus. Alle versiegelten Flächen, deren anfallendes Niederschlagswasser in geeigneter Weise versickert oder rechtmäßig in ein Gewässer oder einen Graben eingeleitet wird, werden bei der Festsetzung der Gebühren nicht berücksichtigt.

Hinweise:
Das Verfahren soll transparent und nachvollziehbar sein. Die Einbindung des Bürgers ist daher von zentraler Bedeutung.

Der Bildflug wurde im Frühjahr 2021 durchgeführt und anschließend ausgewertet. Änderungen, die seitdem auf den Grundstücken durchgeführt wurden, sind daher nicht erfasst worden.

Im Selbstauskunftsverfahren werden ab April/ Mai 2022 alle Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltungen angeschrieben. Dabei erhalten diese Unterlagen, die sich aus Anschreiben, Ausfüllhilfe sowie einer grafischen und tabellarischen Darstellung der kartierten Flächen zusammensetzen. Diese Unterlagen bilden noch nicht den endgültigen Gebührenbescheid ab, sondern dienen als Grundlage für die Bürgerbeteiligung im Selbstauskunftsverfahren. Die angeschriebenen Eigentümer bzw. Hausverwaltungen werden gebeten, die Unterlagen zu prüfen und gegebenenfalls gebührenrelevante Korrekturen und Ergänzungen vorzunehmen. Dies umfasst beispielsweise Neubauten, Umbauten oder vorhandene Versickerungsanlagen oder Retentionsanlagen.

Durch abflussmindernde Maßnahmen können Sie als Grundstückseigentümer Gebühren sparen, indem Sie wasserdurchlässige Bodenbeläge (wie bspw. Rasengittersteine), Gründächer oder Versickerungsanlagen bzw. Niederschlagsnutzungsanlagen (z.B. Zisternen) nutzen.

Während des Selbstauskunftsverfahrens steht den Bürgern des Verbandsgebietes für allgemeine Fragen im Mai 2022 zusätzlich ein kostenloses Beratungsangebot in Form von Bürgersprechstunden und einer Telefonhotline zur Verfügung.

Die Telefonnummer sowie die Termine und Örtlichkeiten der Sprechstunde werden im Anschreiben und auf der Internetseite des Zweckverbandes mitgeteilt.