Erlass einer Satzung über eine Veränderungssperre (Bpl. 25)

04. Dezember 2020: Zur Sicherung der Bauleitplanung für das Bebauungsplangebiet Nr. 25

Die Gemeinde Eitensheim erlässt aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende in der Sitzung des Gemeinderats am 12.11.2020 beschlossene Satzung über eine Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung für das Bebauungsplangebiet Nr. 25 „Ortskern Kirchplatz“

  Bekanntmachung Veränderungssperre Bpl. Nr. 25