Auslegung Entwurf Bebauungsplan Nr. 24 "Ortskern Bräuweg/Gaimersheimer Straße“
Der Bebauungsplan soll nach § 13 a BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden.
Bekanntmachung und ausliegende Unterlagen:
00 Bekanntmachung vom 06.06.2023
01 Bebauungsplan Nr. 24, Planzeichnung vom 23.03.2023
02 Bebauungsplan Nr. 24, textl. Festsetzungen vom 23.03.2023