Beglaubigungen
Das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Eitensehim beglaubigt Kopien von Unterlagen.
Beglaubigt werden Dokumente der Person, die vorstellig wird (mit amtlichem Ausweisdokument) oder Bevollmächtigte (Vollmacht ist vorzuzeigen).
Für eine Beglaubigung müssen stets die Originale mitgebracht werden. Die Kopien werden vom Einwohnermeldeamt angefertigt.
1 kopierte Seite: 0,50 Euro
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|---|
Fixmer,
Daniela
|
0 84 58 / 39 97 - 14 | 0 84 58 / 39 97 - 27 | 3 - EG | daniela.fixmer@eitensheim.de | |
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Beglaubigungen
|
|||||
Hennig,
Anja
|
0 84 58 / 39 97 - 10 | 0 84 58 / 39 97 - 27 | 3 - EG | anja.hennig@eitensheim.de | |
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Beglaubigungen
|
Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim
Montag bis Freitag 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 15.00 - 18.00 Uhr