Öffentlichkeitsbeteiligung zum Umgebungslärm der B13

Mitwirkungsphase der Bürger bis 28. März 2019 möglich

Die Öffentlichkeit wird zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Aus diesem Grund erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit in zwei Phasen.

Phase 1

Für eine entsprechende Beteiligung der Öffentlichkeit an der Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen innerhalb von Ballungsräumen wird jeweils Fragen für Gemeinden und Bürger zur Verfügung gestellt.

Ziel ist es, Bürgern und Gemeinden eine einfache und effektive Mitwirkung an der Lärmaktionsplanung zu ermöglichen.

Die Dauer der Mitwirkungsphase beträgt 4 Wochen und beginnt am 28. Februar 2019 und endet am 28. März 2019. Die eingegangenen Rückmeldungen von Bürgern und Gemeinden werden erfasst, ausgewertet und für die Lärmaktionsplanung berücksichtigt.

Phase 2

Sobald die Lärmaktionsplanung weitestgehend abgeschlossen ist, wird für eine Dauer von 4 Wochen, der Entwurf der Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen innerhalb von Ballungsräumen u. a. auf dieser Internetseite http://www.umgebungslaerm.bayern.de/index.html veröffentlicht und eine erneute Möglichkeit der Mitwirkung geboten.

Fragen für Bürger

Mit diesen Fragen erhalten Bürger ab dem 28. Februar 2019 die Möglichkeit, bei der Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen innerhalb von Ballungsräumen mitzuwirken. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erfasst und speichert Ihre übermittelten Eingaben mit dem Ziel, die eingegangenen Rückmeldungen für die Lärmaktionsplanung auszuwerten, zu analysieren und als Bestandteil der Lärmaktionsplanung zu veröffentlichen.

Einführung und Hinweise zu den Fragen der Öffentlichkeitsbeteiligung für Bürger

Mit diesem Fragebogen erhalten Sie die Möglichkeit, bei der Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen innerhalb von Ballungsräumen mitzuwirken.
Für die Beantwortung der o. g. Fragen ist in etwa ein Zeitaufwand von ca. 5 - 10 Minuten.
Für die Beteiligung stellen wir Ihnen 16 Multiple-Choice Fragen zu folgenden vier wesentlichen Themen:

  • Betroffenheit
  • Lärmkartierung
  • Lärmmindernde Maßnahmen
  • Weitere Verkehrsmittel

Zu den Fragen für Bürger zum Umgebungslärm