Mehrwertsteuersenkung betrifft auch die Wasserabrechnung der Gemeinde Eitensheim

Der Jahresverbrauch 2020 wird mit dem niedrigeren Steuersatz von 5 % berechnet – Zwischenablesung nicht notwendig

Im Konjunkturpaket zur Corona-Krise hat die Bundesregierung beschlossen, den Mehrwertsteuersatz vorübergehend für sechs Monate von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent zu senken. Die Gemeinde Eitensheim gibt diese steuerliche Entlastung komplett an ihre Bürger weiter.  Der Jahresverbrauch von 2020 wird gesamt mit dem niedrigeren Steuersatz von 5 % berechnet.

Um den Aufwand für die Bürger und die Verwaltung so gering wie möglich zu halten, werden die festgesetzten Abschlagszahlungen nicht verändert, ebenso ist eine Zwischenablesung der Wasserzähler nicht notwendig. Die Mehrwertsteuersenkung wird dann bei der Jahresabrechnung 2020 berücksichtigt.