Die Formulare für die Grundsteuererklärung sind im Rathaus erhältlich

Checkliste für Wohngrundstücke - Welche Daten werden gefragt und wo findet man diese? Bodenrichtwert für Objekte in Bayern wird nicht benötigt
Grundsteuerreform

Ab sofort liegen die Formulare zur Grundsteuerreform mit Anleitung im Rathaus aus und können zu den bekannten Öffnungszeiten abgeholt werden (Zimmer 15, 1. Stock).

Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie diese Papiervordrucke (grüne Variante) verwenden. Sie liegen in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern aus.

Die Grundsteuervordrucke in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC sind bereits auf www.grundsteuer.bayern.de freigeschaltet.
Diese Grundsteuervordrucke können am PC ausgefüllt, anschließend ausgedruckt und unterschrieben ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.

Die Online-Vordrucke dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.

Die untenstehende Checkliste hilft Ihnen, welche Daten benötigt werden, wo man diese findet und wo sie einzutragen sind.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.


Wichtige Informationen für die Grundsteuerreform in Bayern finden sie im Anhang oder unter www.grundsteuer.bayern.de


 Textbeitrag zur Grundsteuerreform in Bayern - zum Download oder Ausdrucken

 Checkliste Grundsteuererklärung für ein Wohngrundstück


Interessante Links:

www.grundsteuer.bayern.de

www.grundsteuerreform.de

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