Informationen zur Kommunalwahl am 08.03.2026

Für die Kommunalwahl 2026 sind Sie dort wahlberechtigt, wo Sie am 25.01.2026 Ihren Hauptwohnsitz hatten.

Hinweis für Bürger die sich in der Zeit vom 26.01.2026 bis 15.02.2026 in Eitensheim mit Hauptwohnsitz anmelden.

Sie haben die Möglichkeit in der Gemeinde Eitensheim zu wählen. Hierfür ist die Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Eitensheim zu beantragen. Den entsprechenden Antrag finden Sie auf unserer Homepage, sowie im Bürgeramt. Der Antrag muss bis spätestens 15.02.2026 bei der Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim eingereicht werden.