Bei der Reiseplanung auch an ein gültiges Ausweisdokument denken

Wichtige Informationen zur Beantragung von Personalausweis und/oder Reisepass
Ausweis noch gültig

Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden, danach können Sie für Ihre Kinder - unabhängig vom Alter - Reisepässe oder Personalausweise mit mehrjähriger Gültigkeit beantragen.

Der Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, nach Norwegen, Island, in die Schweiz und nach Liechtenstein sowie in die Türkei.
Der Reisepass ist in der Regel außerhalb der EU erforderlich (auch Großbritannien!)
Welche Reisedokumente im Einzelfall erforderlich sind, entnehmen Sie bitte den Reise- und Sicherheitshinweisen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.


Für die Beantragung benötigen Sie:

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass -der Mutter und des Vaters bei Beantragung für Kinder) 
  • 1x aktuelles biometrisches Passfoto 
  • Einverständniserklärung beider Eltern bei der Beantragung für Kinder


Wichtig:
Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern, so dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument unter Umständen schon lange vor dem aufgedruckten Gültigkeitsende nicht mehr möglich ist. Der Ausweis wird dann vorzeitig ungültig. Bitte beantragen Sie in diesem Fall rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind.

Reisepässe und Personalausweise von Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.
Ab dem 6.ten Lebensjahr sind für die Ausstellung des Personalausweises und des Reisepasses Fingerabdrücke abzugeben. Zudem ist ab dem 10.ten Lebensjahr die Unterschrift des Kindes erforderlich.


Antragstellung:

Sie können jederzeit während der Öffnungszeiten (ohne Voranmeldung) persönlich vorbeikommen und den Reisepass beantragen. Eine Online-Antragsstellung ist nicht möglich.
Nach Auskunft des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat dauert es in der Regel mindestens zwei Wochen ab Antragstellung, bis Sie Ihren Reisepass beim Bürgeramt abholen können. In Einzelfällen kann es aber auch mehrere Wochen dauern (vier bis sechs Wochen).
In Eil- und Notfällen kann der Reisepass im Expressverfahren (mit Aufpreis in Höhe von 32,00 €) ausgestellt werden.
Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises oder Reisepasses sind in seltenen Ausnahmefällen sofort möglich.

Die aktuellen Gebühren des Meldeamtes finden Sie hier.

Mehr Informationen finden Sie hier:

BMI - Reisepass - Häufige Fragen und Antworten zu Pässen

Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Ansprechpartner vom Einwohnermeldeamt melden.

Ansprechpartner im Einwohnermeldeamt:

Name Telefon Telefax Zimmer
Fixmer, Daniela
Sachbearbeiterin
0 84 58 / 39 97 - 14 0 84 58 / 39 97 - 27 3 - EG
Pollich, Brigitte
Sachbearbeiterin
0 84 58 / 39 97 - 15 0 84 58 / 39 97 - 27 4 - EG
Werfl, Isabel
Sachbearbeiterin
0 84 58 / 39 97 - 21 0 84 58 / 39 97 - 27 2 - EG