Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2019 - 2023
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise als Anlage zu diesem Schreiben.
Sie können Ihre Vorschläge bis zum 06.03.2018 schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben:
Gemeinde Eitensheim, Eichstätter Straße 8, 85117 Eitensheim, Zimmer Nr. 15, 1. Stock
Wir benötigen folgende Angaben:
- Familienname, Geburtsname, Vorname
- Geburtsdatum, Geburtsort
- Straße, Hausnummer, Wohnort
- Beruf
- ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten
Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch zur Verfügung.
Eitensheim, 05.02.2018
Stampfer, 1. Bürgermeister
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