Friedhofsverwaltung und Bestattungswesen
Die Wahl des Bestattungsunternehmens ist den Angehörigen freigestellt.
Die Ruhefrist bei Erdbestattungen ist 20 Jahre, bei Urnenbestattungen wird die Ruhefrist auf 10 Jahre festgelegt.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Pollich,
Brigitte
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0 84 58 / 39 97 - 15 | 0 84 58 / 39 97 - 27 | 4 - EG | brigitte.pollich@eitensheim.de | |
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Friedhofsverwaltung und Bestattungswesen
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Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim
Montag bis Freitag 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 15.00 - 18.00 Uhr